Donnerstag, 25. Februar 2010
- OHG:
Teilhaber haften mit Ihrem gesamten Vermögen; Gewinn/Verlust nach Köpfen
KG:
Komplementär (Vollhafter) wie OHG
Kommanditist (Teilhafter) keine Haftung des persönlichen Vermögens
- KG:
Für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haften die Gesellschafter in unterschiedlicher Weise:
- Mind. 1 Vollhafter (Komplementär),der sowohl mit Privat- und Geschäftsvermögen haftet
- Zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet
- Mind. 1 Teilhafter (Kommanditist), der nur mit seiner Geschäftseinlage
- Kontrollrecht und Mitentscheidung bei außergewöhnlichen Geschäften
- Gewinnverteilung: Jeder Teilhaber erhält auf sein Erträge eine Verzinsung von 4%, der „Rest“ wird in angemessenen Verhältnis verteilt (so dass üblicherweise Vollhafter eine höhere Gewinnausschüttung erhalten, als Teilhafter)
- OHG:
Personengesellschaft mit mindestens zwei Teilhabern (weiterlesen…)
Tags:Aktiengesellschaft, Aufsichtsrat, Gesellschaften, GmbH, Hauptversammlung, KG, OHG, Personengesellschaft
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